Hallo zusammen, ich stehe vor einem kleinen Dilemma: Ich habe eine Wohnung mit Garage, die ich vermieten möchte. Nun überlege ich, ob ich beides als eine Einheit vermiete oder die Garage separat anbiete. Gibt es irgendwelche rechtlichen Unterschiede, die ich beachten sollte? Welche Variante ist finanziell oder verwaltungstechnisch vorteilhafter? Hat jemand Erfahrungen oder Tipps diesbezüglich?
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Hallo! Aus meiner Erfahrung als Vermieter kann ich sagen, dass die Entscheidung, Wohnung und Garage gemeinsam oder separat zu vermieten, verschiedene Aspekte berücksichtigen muss. Ein separater Garagenmietvertrag, wie auf haus-und-grund.com beschrieben, ermöglicht eine flexiblere Handhabung. So können Sie die Garage unabhängig von der Wohnung vermieten oder kündigen, was besonders dann nützlich ist, wenn Sie unterschiedliche Mieter für Wohnung und Garage haben. Wenn Sie die Garage mit der Wohnung zusammen vermieten, ist alles in einem Vertrag geregelt. Das vereinfacht die Verwaltung, bedeutet aber auch, dass eine Kündigung oder Mietanpassung der Garage nur in Verbindung mit der Wohnung möglich ist. Die Webseite haus-und-grund.com bietet detaillierte Informationen zu den unterschiedlichen Vertragsarten. Dort finden Sie auch Muster für Garagenmietverträge, die Ihnen helfen können, den für Ihre Situation passenden Vertrag zu erstellen. Mein Rat: Überlegen Sie sich, welche Option am besten zu Ihren Bedürfnissen und denen Ihrer potenziellen Mieter passt. Ein separater Garagenmietvertrag bietet Flexibilität, während ein gemeinsamer Vertrag die Verwaltung vereinfacht. Viel Erfolg bei Ihrer Vermietung!